FG Brandenburg - Urteil vom 13.05.2004
6 K 245/01
Normen:
EStG 74 Abs. 2; FGO § 40 Abs. 1 ; SGB X § 104 Abs. 1 S. 4 ;
Fundstellen:
EFG 2004, 1637

Anspruch des Sozialleistungsträgers auf Erstattung des Kindergeldes von der Familienkasse bei Unterbringung des Kindes in einer Jugendeinrichtung; Familienleistungsausgleich (Heidi A...)

FG Brandenburg, Urteil vom 13.05.2004 - Aktenzeichen 6 K 245/01

DRsp Nr. 2004/12745

Anspruch des Sozialleistungsträgers auf Erstattung des Kindergeldes von der Familienkasse bei Unterbringung des Kindes in einer Jugendeinrichtung; Familienleistungsausgleich (Heidi A...)

1. Trägt der Sozialleistungsträger die Kosten der Unterbringung des volljährig gewordenen Kindes (Hilfe für junge Volljährige) und hat er gegen die Mutter des Kindes einen Kostenfestsetzungsbescheid in Höhe des Kindergeldes erlassen, so hat er einen Kindergeld-Erstattungsanspruch gegen die Familienkasse nach § 74 Abs. 2 EStG i.V.m. § 104 Abs. 1 S. 4 SGB X. 2. Die Klage, mit der der Sozialleistungsträger als nachrangiger Leistungsträger seinen (vermeintlichen) Kindergeld-Erstattungsanspruch gegenüber der Familienkasse gemäß § 104 SGB X geltend macht, ist eine ohne Vorverfahren zulässige, nicht fristgebundene allgemeine Leistungsklage i.S. des § 40 Abs. 1 FGO.

Normenkette:

EStG 74 Abs. 2; FGO § 40 Abs. 1 ; SGB X § 104 Abs. 1 S. 4 ;

Tatbestand: