OLG Köln - Beschluß vom 01.09.1999
27 WF 126/99
Normen:
BGB §§ 1610, 1360a Abs. 4 ;
Fundstellen:
FamRZ 2000, 757
FuR 2000, 281
OLGReport-Köln 2000, 109
Vorinstanzen:
AG Bergisch Gladbach, - Vorinstanzaktenzeichen F 184/99

Anspruch des volljährigen Kindes gegen seine Eltern auf Prozesskostenvorschuß

OLG Köln, Beschluß vom 01.09.1999 - Aktenzeichen 27 WF 126/99

DRsp Nr. 2000/3551

Anspruch des volljährigen Kindes gegen seine Eltern auf Prozesskostenvorschuß

Anspruch des volljährigen Kindes gegen seine Eltern auf Prozesskostenvorschuß zur Führung eines Unterhaltsrechtsstreits gegen diese.

Normenkette:

BGB §§ 1610, 1360a Abs. 4 ;

Gründe:

Die nach § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO zulässige Beschwerde ist in der Sache nicht gerechtfertigt.