LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 25.01.2023
L 3 AS 3922/20
Normen:
SGB II a.F. § 7 Abs. 1 S. 1 und S. 2 Nr. 1 und Nr. 2 Buchst. a)-c) und Nr. 3; FreizügG/EU a.F. § 2 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 6; FreizügG/EU a.F. § 3 Abs. 1 S. 1; AEUV Art. 18 Abs. 1; BGB § 1626 Abs. 1; EMRK Art. 8 Abs. 1; EMRK Art. 8 Abs. 2; GG Art. 6 Abs. 1; GG Art. 6 Abs. 2;
Vorinstanzen:
SG Konstanz, vom 20.10.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 5 AS 2343/18

Anspruch einer rumänischen Staatsangehörigen auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB IILeistungsausschluss für AusländerMaterielles Aufenthaltsrecht bei Unzumutbarkeit eines Ausschlusses von der Erziehungsleistung für ein freizügigkeitsberechtigtes minderjähriges Kind

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.01.2023 - Aktenzeichen L 3 AS 3922/20

DRsp Nr. 2023/4254

Anspruch einer rumänischen Staatsangehörigen auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II Leistungsausschluss für Ausländer Materielles Aufenthaltsrecht bei Unzumutbarkeit eines Ausschlusses von der Erziehungsleistung für ein freizügigkeitsberechtigtes minderjähriges Kind

1. Einem Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB II kann zugunsten einer Unionsbürgerin ein in entsprechender Anwendung von § 11 Abs. 1 Satz 11 FreizügG/EU a.F. i.V.m. § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG und Art. 18 Abs. 1 AEUV bestehendes materielles Aufenthaltsrecht entgegenstehen, wenn ihrem minderjährigen freizügigkeitsberechtigten Kind mit Unionsstaatsbürgerschaft unter Berücksichtigung von dessen in Art. 6 GG und Art. 8 EMRK garantierten Grundrechten der Ausschluss von der Erziehungsleistung eines seiner leiblichen Elternteile nicht zumutbar ist.2. Im Einzelfall können solche Umstände jedenfalls dann vorliegen, wenn das freizügigkeitsberechtigte Kind mit Unionsbürgerschaft während des Bewilligungszeitraums das erste Lebensjahr vollendet und sich noch im frühkindlichen Entwicklungsstadium befunden hat.

Tenor