Anspruchsverfolgung durch den Hilfebedürftigen im Unterhaltsrecht
OLG Köln, Beschluß vom 15.04.2002 - Aktenzeichen 4 WF 157/01
DRsp Nr. 2002/11281
Anspruchsverfolgung durch den Hilfebedürftigen im Unterhaltsrecht
Die gerichtliche Geltendmachung gemäß § 91 Abs. 4 Satz 1 BSHG rückübertragener Unterhaltsansprüche durch den hilfebedürftigen Unterhaltsberechtigten ist auch hinsichtlich sog. echter Unterhaltsrückstände aus der Zeit vor Anhängigkeit der Unterhaltsklage jedenfalls dann nicht mutwillig im Sinne von § 114ZPO, wenn die Anspruchsverfolgung durch den Hilfebedürftigen letztlich dem Gebot der Prozesswirtschaftlichkeit entspricht.