LG Köln, vom 21.02.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 21 O 255/01
Ansprüche bei Verletzung des Grenzabstandes; Notleitungsrecht
OLG Köln, Urteil vom 15.11.2002 - Aktenzeichen 19 U 75/02
DRsp Nr. 2003/3836
Ansprüche bei Verletzung des Grenzabstandes; Notleitungsrecht
1. § 912BGB ist auf den Fall der Verletzung des Grenzabstandes analog anwendbar.2. Ein Anspruch auf ein Notleitungsrecht kann grundsätzlich auch dann bestehen, wenn mit ihm nicht der Anschluss an ein öffentliches Kanalsystem sondern die Einleitung in ein öffentliches Gewässer gegehrt wird.3. Landesrechtliche Vorschriften über ein Notleitungsrecht haben Vorrang vor einer analogen Anwendung des § 917BGB.