OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 13.10.2003
2 WF 319/03
Normen:
BGB § 1361a § 1368 § 1369 Abs. 3 ; HausratsVO § 18a § 11 ;
Fundstellen:
FamRZ 2004, 1105

Ansprüche eines Ehegatten bei Veräußerung des gemeinsamen Pkw durch den anderen Ehegatten

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 13.10.2003 - Aktenzeichen 2 WF 319/03

DRsp Nr. 2004/19646

Ansprüche eines Ehegatten bei Veräußerung des gemeinsamen Pkw durch den anderen Ehegatten

Hat ein Ehegatten den im gemeinsamen Eigentum stehenden Pkw ohne Zustimmung des anderen Ehegatten veräußert, so besteht ein im Klage- und nicht im FGG -Verfahren zur verfolgender Rückverschaffungsanspruch gegenüber dem Erwerber.

Normenkette:

BGB § 1361a § 1368 § 1369 Abs. 3 ; HausratsVO § 18a § 11 ;
Fundstellen
FamRZ 2004, 1105