OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 27.02.2004
15 U 166/03
Normen:
BGB (a.F.) § 280 Abs. 1 ;
Fundstellen:
FamRZ 2004, 1034

Ansprüche eines Ehegatten wegen Veräußerung von Wertpapieren durch die anderen Ehegatten

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 27.02.2004 - Aktenzeichen 15 U 166/03

DRsp Nr. 2004/19643

Ansprüche eines Ehegatten wegen Veräußerung von Wertpapieren durch die anderen Ehegatten

Die Errichtung eines Wertpapierdepots als Oder-Depot gibt in der Regel keinen Aufschluss über die Eigentumsverhältnisse. Anspruch eines Ehegatten wegen der Veräußerung von Wertpapieren durch den anderen Ehegatten besteht daher nur dann, wenn der anspruchstellende Ehegatte auch (Mit-) Eigentümer der Wertpapiere war.

Normenkette:

BGB (a.F.) § 280 Abs. 1 ;
Fundstellen
FamRZ 2004, 1034