Ansprüche eines Ehegatten wegen Veräußerung von Wertpapieren durch die anderen Ehegatten
OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 27.02.2004 - Aktenzeichen 15 U 166/03
DRsp Nr. 2004/19643
Ansprüche eines Ehegatten wegen Veräußerung von Wertpapieren durch die anderen Ehegatten
Die Errichtung eines Wertpapierdepots als Oder-Depot gibt in der Regel keinen Aufschluss über die Eigentumsverhältnisse. Anspruch eines Ehegatten wegen der Veräußerung von Wertpapieren durch den anderen Ehegatten besteht daher nur dann, wenn der anspruchstellende Ehegatte auch (Mit-) Eigentümer der Wertpapiere war.