Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der am 30. September 2020 verkündete Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Cottbus, Az.:
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der Kosten der Streithelferin hat der Antragsgegner zu tragen.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 10.454,96 EUR festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
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