I.
Die Parteien sind seit 5.5.1997 verheiratet. Der Ehemann ist kroatischer Staatsangehöriger, die Ehefrau Staatsangehörige der Republik Bosnien und Herzegowina. Aus der Ehe stammt das Kind ... geb. 13.6.1997.
Die Ehegatten und das Kind lebten bis zur Trennung in ..., wo der Ehemann als Ingenieur bei der E. berufstätig ist. Die Mutter hat das Kind ganz überwiegend betreut.
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