Der Antrag der Antragstellerin auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Göppingen vom 13.08.2021 -
I.
Der Scheidungsverbundbeschluss des Familiengerichts vom 13.08.2021 wurde dem Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin am 25.08.2021 zugestellt. Die Beschwerde der Antragstellerin ging durch Schriftsatz ihres Verfahrensbevollmächtigten am 24.09.2021 beim Familiengericht ein.
Durch Verfügung des Senats vom 02.11.2021 wurde der Verfahrensbevollmächtigte der Antragstellerin darauf hingewiesen, dass die Begründungsfrist mit Ablauf des 25.10.2021 abgelaufen und die Beschwerde wegen Versäumung der Begründungsfrist unzulässig geworden ist.
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