OLG Celle - Beschluß vom 06.05.2004
10 WF 131/04
Normen:
ZPO § 114 ; BGB § 1666 ;
Fundstellen:
VersR 2004, 1879
Vorinstanzen:
AG Hannover, vom 22.03.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 602 F 71/04

Antragsbefugnis von Nachbarn eines Kindes im Sorgerechtsverfahren

OLG Celle, Beschluß vom 06.05.2004 - Aktenzeichen 10 WF 131/04

DRsp Nr. 2006/7590

Antragsbefugnis von Nachbarn eines Kindes im Sorgerechtsverfahren

Personen, die zu einem Kind nicht in näherer Beziehung stehen als durch Nachbarschaft und Bekanntschaft, sind in einem Sorgerechtsverfahren nicht antragsbefugt.

Normenkette:

ZPO § 114 ; BGB § 1666 ;

Gründe:

Die Beschwerde der Eheleute R####### gegen die Versagung von Prozeßkostenhilfe unter Beiordnung einen Rechtsanwältin in dem angefochtenen Beschluß ist zwar zulässig, hat in der Sache aber keinen Erfolg.