Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Neuruppin vom 12. August 2008 nebst der berichtigten Fassung vom 20. Oktober 2008 -
Auf Grund des Urteils des Landgerichts Neuruppin vom 30. April 2008 sind von der Klägerin an Kosten 3.356,35 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) seit dem 16. Mai 2008 an den Beklagten zu erstatten.
Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde zurückgewiesen.
Von den Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Klägerin 70 %, der Beklagte 30 %.
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