AG Heilbronn, vom 23.06.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 7F 1632/04
Anwendbares Recht für Ehescheidung türkischer Eheleute
OLG Stuttgart, Beschluss vom 22.11.2004 - Aktenzeichen 17 WF 135/04
DRsp Nr. 2006/10590
Anwendbares Recht für Ehescheidung türkischer Eheleute
Haben türkische Eheleute einen gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, so richtet sich die Scheidung nach deutschem Recht, wenn einer der Ehegatten durch Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat.