OLG Naumburg - Beschluss vom 13.01.2003
8 UF 215/02
Normen:
BGB § 1587 ; BarwertVO;
Fundstellen:
OLGReport-Naumburg 2003, 296
Vorinstanzen:
AG Halle-Saalkreis, - Vorinstanzaktenzeichen 27 F 359/01

Anwendung der BarwertVO im Rahmen des Versorgungsausgleichs

OLG Naumburg, Beschluss vom 13.01.2003 - Aktenzeichen 8 UF 215/02

DRsp Nr. 2004/9076

Anwendung der BarwertVO im Rahmen des Versorgungsausgleichs

Auch wenn erhebliche Bedenken gegen die seit 1977 nicht mehr aktualisierten Tabellenwerte der BarwertVO bestehen, sind sie grundsätzlich weiter zu verwenden.

Normenkette:

BGB § 1587 ; BarwertVO;

Gründe:

Durch Verbundurteil vom 11.9.2002 hat das Amtsgericht die Ehe der Parteien geschieden und den Versorgungsausgleich geregelt. Gegen die Entscheidung zum Versorgungsausgleich hat die BfA als Beteiligte form- und fristgerecht Beschwerde eingelegt. Sie rügt, dass weder aus dem Tenor noch den Gründen feststellbar sei, wie konkret der Versorgungsausgleich durchgeführt wird.

Die zulässige Beschwerde ist begründet.

Zwar enthält die Entscheidung zum Versorgungsausgleich Gründe (§§ 53 b Abs. 3 FGG, 621a ZPO), jedoch sind sie zum Teil so allgemein gefasst, dass die Entscheidung aus sich heraus nicht nachvollziehbar ist.