I. Der im Jahr 1981 in Polen geborene Beteiligte zu 1 stammt aus der Ehe des im Jahr 1951 ebenfalls in Polen geborenen Beteiligten zu 3 und seiner im Jahr 1981 verstorbenen Ehefrau. Er war ebenso wie sein Vater früher polnischer Staatsangehöriger; beide Beteiligte besitzen nunmehr die deutsche Staatsangehörigkeit. Der Beteiligte zu 3 schloß im Jahr 1983 in Australien eine zweite Ehe mit der im Jahr 1957 in Polen geborenen und im selben Jahr mit ihren Eltern nach Australien ausgewanderten Beteiligten zu 2, die im Besitz eines australischen Passes ist. Von Ende 1983 bis Ende 1985 lebten die Ehegatten mit dem Beteiligten zu 1 in Würzburg. Ihre Ehe wurde durch Urteil vom Jahr 1987 rechtskräftig geschieden. Die elterliche Sorge für das Kind wurde dem Beteiligten zu 3 zugesprochen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|