1. Der Antragsgegner wird in Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts Schöneberg vom 26. August 2010 verpflichtet, die Löschung der im Grundbuch des Amtsgerichts Schöneberg von Lichterfelde Blatt ### in Abteilung III unter lfd. Nr. # eingetragenen brieflosen Grundschuld für das Land ### in Höhe von nominell 76.450,00 DM mit 6 % Zinsen jährlich zu bewilligen.
2. Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
3. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
4. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 39.088,26 EUR festgesetzt.
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