VG Stuttgart - 2 K 3853/07 - 11.10.2007, vom - Vorinstanzaktenzeichen
Aufenthaltserlaubnis; Abschiebungsverbot, Abschiebungshindernis; Aufenthaltsrecht Asylbewerber, Abschiebungsschutz Asylbewerber: Aufenthaltserlaubnis Verkürzung; Zielstaatsbezogene besondere Härte; Kein Wahlrecht bei der Geltendmachung materieller Asylgründe
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.05.2008 - Aktenzeichen 13 S 136/08
DRsp Nr. 2008/13344
Aufenthaltserlaubnis; Abschiebungsverbot, Abschiebungshindernis; Aufenthaltsrecht Asylbewerber, Abschiebungsschutz Asylbewerber: Aufenthaltserlaubnis Verkürzung; Zielstaatsbezogene besondere Härte; Kein Wahlrecht bei der Geltendmachung materieller Asylgründe
»Beruft sich ein Ausländer gegenüber der Verkürzung seiner aus Familiennachzugsgründen erteilten Aufenthaltserlaubnis nach § 7 Abs. 2 Satz 2 AufenthG verteidigungsweise auf eine zielstaatsbezogene Härte im Sinn des § 31 Abs. 2 Satz 2 AufenthG, die materiell einen spezifischen Asylgrund im Sinn des § 60 Abs. 1AufenthG darstellt (hier: Verfolgung in Ägypten wegen Konversion zum christlichen Glauben), so ist dies im asylrechtlichen Statusverfahren und nicht im ausländerrechtlichen Aufenthaltserlaubnisverfahren geltend zu machen; ein "Wahlrecht" zwischen den Verfahren besteht insoweit nicht (Fortentwicklung von BVerwG, Beschluss vom 3.3.2006 -1 B 126/05 -, NVwZ 2006, 830).«