Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 14. Zivilsenats 5. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 25. September 2012 wird auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen.
Beschwerdewert: 1.901 €
I.
Die Beteiligten streiten über den Versorgungsausgleich.
Auf den am 31. Mai 2011 zugestellten Antrag hat das Familiengericht die am 22. September 1967 geschlossene Ehe des Antragstellers (Ehemann) und der Antragsgegnerin (Ehefrau) rechtskräftig geschieden.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|