OLG Saarbrücken - Urteil vom 25.06.2003
1 U 118/03
Normen:
BGB § 430 ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1 § 531 ;
Fundstellen:
OLGReport-Saarbrücken 2003, 399
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 166/00

Ausgleich von Abhebungen während intakter Ehe; Anforderungen an die Rüge verfahrensfehlerhafter Übergehung von Sachvortrag oder Beweismitteln; Berücksichtigung eines erstinstanzlich nicht vernommenen Zeugen

OLG Saarbrücken, Urteil vom 25.06.2003 - Aktenzeichen 1 U 118/03

DRsp Nr. 2004/19891

Ausgleich von Abhebungen während intakter Ehe; Anforderungen an die Rüge verfahrensfehlerhafter Übergehung von Sachvortrag oder Beweismitteln; Berücksichtigung eines erstinstanzlich nicht vernommenen Zeugen

»1. Auch bei Abhebungen während intakter Ehe muss der Ehegatte, dem mehr als sein hälftiger Anteil zugeflossen ist, eine der Ausgleichspflicht entgegenstehende Gestaltung des Innenverhältnisses nachweisen. 2. Rügt der Berufungskläger die verfahrensfehlerhafte Übergehung von Sachvortrag oder Beweismitteln, so müssen diese unter Angabe der Fundstelle in den Schriftsätzen oder Protokollen der ersten Instanz genau bezeichnet werden.