AG Nürtingen, vom 27.11.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 17 F 85/02
Ausgleich von Rentenanwartschaften beim Versorgungswerk der Architektenkammer durch Realteilung
OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.01.2004 - Aktenzeichen 18 UF 339/03
DRsp Nr. 2004/2642
Ausgleich von Rentenanwartschaften beim Versorgungswerk der Architektenkammer durch Realteilung
»1. Anrechte eines Ehegatten beim Versorgungswerk der Architektenkammer Baden-Württemberg sind seit der Änderung der Versorgungssatzung zum 1. 12. 2002 im Wege der Realteilung auszugleichen. Dies gilt auch dann, wenn der Endstichtag gem. § 1587 Abs. 2BGB vor diesem Zeitpunkt liegt.2. Die Durchführung der Realteilung erfolgt durch Halbierung der vom Ausgleichpflichtigen in der Ehe erworbenen Monatsrente und Begründung einer entsprechenden Anwartschaft auf einem für den Ausgleichsberechtigten beim Versorgungswerk einzurichtenden Versicherungskonto.«