OLG Koblenz - Urteil vom 20.02.2001
3 U 530/99
Normen:
BGB §§ 705 242 ;
Fundstellen:
NJW 2001, 2480
OLGReport-Koblenz 2001, 178
Vorinstanzen:
LG Koblenz, vom 25.01.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 301/98

Ausgleichsanspruch eines Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft wegen Arbeitsleistungen der Eltern beim Hausbau

OLG Koblenz, Urteil vom 20.02.2001 - Aktenzeichen 3 U 530/99

DRsp Nr. 2004/5037

Ausgleichsanspruch eines Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft wegen Arbeitsleistungen der Eltern beim Hausbau

Erbringen die Eltern eines Partners einer ehelichen Lebensgemeinschaft Leistungen beim Bau eines Hauses auf einem dem anderen Partner gehörenden Grundstück, so kann bei einem Scheitern der Lebensgemeinschaft diesen Eltern ein Ausgleichsanspruch wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage zustehen. Voraussetzung ist, dass sie in erheblichem Maße zu dem Hausbau beigetragen haben, auch wenn der Beitrag zum überwiegenden Teil in Arbeitsleistungen besteht.

Normenkette:

BGB §§ 705 242 ;

Tatbestand:

Die Klägerin verlangt von dem Beklagten Zahlung eines Geldbetrages für erbrachte Leistungen zum Bau eines Hauses auf dem Grundstück des Beklagten.

Die Parteien waren seit dem Jahre 1990 miteinander befreundet und lebten von August 1994 bis August 1997 in nichtehelicher Lebensgemeinschaft miteinander. Während dieser Zeit erwarb der Beklagte ein Grundstück und errichtete darauf ein Haus, in welches die Parteien im April 1996 bereits vor dessen vollständiger Fertigstellung einzogen.