Die Klägerin verlangt von dem Beklagten Zahlung eines Geldbetrages für erbrachte Leistungen zum Bau eines Hauses auf dem Grundstück des Beklagten.
Die Parteien waren seit dem Jahre 1990 miteinander befreundet und lebten von August 1994 bis August 1997 in nichtehelicher Lebensgemeinschaft miteinander. Während dieser Zeit erwarb der Beklagte ein Grundstück und errichtete darauf ein Haus, in welches die Parteien im April 1996 bereits vor dessen vollständiger Fertigstellung einzogen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|