I. Der am 10.1.1997 verstorbene Erblasser war geschieden; aus seiner Ehe sind keine Kinder hervorgegangen. Er lebte mit der Beteiligten zusammen. Nach ihrem Vortrag ist er der Vater ihrer 1966 geborenen Tochter M. Die Beteiligte war im Zeitpunkt der Geburt verheiratet; ihr Ehemann ist 1979 vorverstorben. Die Ehelichkeit des Kindes wurde nicht angefochten.
Der Erblasser hinterließ ein Testament mit folgendem Wortlaut:
"20.11.89
Testament.
Ich... möchte das nach meinem Tot mein ganzes Vermögen an meine Lebensgefährtin... oder an unsere gemeinsame Tochter M. bekommt."
Das Testament ist mit dem Namenszug des Erblassers unterzeichnet.
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