Die Beschwerde der Wehrbereichsverwaltung Nord gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Schleswig vom 10. April 2013 wird zurückgewiesen.
Die Wehrbereichsverwaltung Nord trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Beschwerdewert: 1.336,80 €.
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