OLG Karlsruhe - Beschluß vom 18.06.1999
16 UF 253/98
Normen:
BGB § 1587c Nr. 1 ;
Fundstellen:
FamRZ 2000, 893
NJW-RR 2000, 372
OLGReport-Karlsruhe 2000 33

Ausschluß des Versorgungsausgleichs wegen Fehlverhalten

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 18.06.1999 - Aktenzeichen 16 UF 253/98

DRsp Nr. 2000/6681

Ausschluß des Versorgungsausgleichs wegen Fehlverhalten

»Zum Ausschluß des Versorgungsausgleichs kann auch ein in verminderter Schuldfähigkeit begangenes Fehlverhalten führen, wenn dessen Folgen für den anderen Ehegatten und ein gemeinsames Kind besonders schwerwiegend sind und eine spontanes Verhalten ausscheidet.«

Normenkette:

BGB § 1587c Nr. 1 ;

Gründe:

I.

Der Antragsteller wurde am ... die Antragsgegnerin am ... geboren. Sie heirateten am ... 1984 in ... . Aus ihrer Ehe ist die am ... 1985 geborene Tochter ... hervorgegangen.

Die Ehe der Beteiligten verlief zunächst harmonisch, allerdings traten gegen Ende der 80er Jahre Unstimmigkeiten auf. Ab 1990 errichteten die Eheleute auf einem Grundstück, das der Antragsgegnerin von ... beschenkt worden war, ein Wohnhaus. Die dafür anfallenden Zins- und Tilgungsleistungen erbrachte der Antragsteller. Die Darlehensschuld betrug im April 1997 noch etwa 148.000,00 DM. Nach Fertigstellung des Hauses übertrug die Antragsgegnerin das hälftige Miteigentum am Grundstück auf den Antragsteller.