BayObLG - Beschluß vom 10.06.1997
1Z BR 101/97
Normen:
BGB § 1711 ; FGG § 63a;
Fundstellen:
EzFamR aktuell 1997, 296
FamRZ 1998, 322
FuR 1997, 306
Vorinstanzen:
LG München,
AG München,

Ausschluß weiterer Beschwerde in Verfahren über persönlichen Umgang des Vaters mit nichtehelichen Kind auch bei Zwischenentscheidungen

BayObLG, Beschluß vom 10.06.1997 - Aktenzeichen 1Z BR 101/97

DRsp Nr. 1997/6442

Ausschluß weiterer Beschwerde in Verfahren über persönlichen Umgang des Vaters mit nichtehelichen Kind auch bei Zwischenentscheidungen

»Der Ausschluß der weiteren Beschwerde in Verfahren, die den persönlichen Umgang des Vaters mit dem nichtehelichen Kind zum Gegenstand haben, erfaßt auch Zwischenentscheidungen (hier: befristete Sorgerechtseinschränkung zur Ermöglichung einer Untersuchung des Kindes und der Durchführung einer Interaktionsbeobachtung).«

Normenkette:

BGB § 1711 ; FGG § 63a;

Gründe: