Aussetzung des Umgangsrechts des Kindes mit dem Vater wegen Ablehnung der Mutter
OLG Frankfurt/Main, vom 22.01.2002 - Aktenzeichen 1 UF 134/98
DRsp Nr. 2004/8785
Aussetzung des Umgangsrechts des Kindes mit dem Vater wegen Ablehnung der Mutter
Es kann aus Gründen des Kindeswohls geboten sein, das Umgangsrecht des Vaters auszusetzen, weil die Mutter es ablehnt und das Umgangsrecht zwangsweise durchgesetzt werden müsste. Um mittelfristig eine Normalisierung herbeizuführen, kann es geboten sein, nach einem Jahr in eine erneute Prüfung einzutreten.