OLG Frankfurt/Main vom 22.01.2002
1 UF 134/98
Normen:
BGB § 684 Abs. 4 ;
Fundstellen:
FamRZ 2002, 1582
NJW-RR 2002, 1444

Aussetzung des Umgangsrechts des Kindes mit dem Vater wegen Ablehnung der Mutter

OLG Frankfurt/Main, vom 22.01.2002 - Aktenzeichen 1 UF 134/98

DRsp Nr. 2004/8785

Aussetzung des Umgangsrechts des Kindes mit dem Vater wegen Ablehnung der Mutter

Es kann aus Gründen des Kindeswohls geboten sein, das Umgangsrecht des Vaters auszusetzen, weil die Mutter es ablehnt und das Umgangsrecht zwangsweise durchgesetzt werden müsste. Um mittelfristig eine Normalisierung herbeizuführen, kann es geboten sein, nach einem Jahr in eine erneute Prüfung einzutreten.

Normenkette:

BGB § 684 Abs. 4 ;
Fundstellen
FamRZ 2002, 1582
NJW-RR 2002, 1444