OLG Brandenburg - Beschluss vom 21.11.2001
9 UF 219/01
Normen:
BGB § 1684 ;
Fundstellen:
FamRZ 2002, 975

Ausübung des Umgangsrechts gegen den Willen des Kindes; Verpflichtung der Eltern zur Teilnahme an einer Mediation

OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.11.2001 - Aktenzeichen 9 UF 219/01

DRsp Nr. 2005/13385

Ausübung des Umgangsrechts gegen den Willen des Kindes; Verpflichtung der Eltern zur Teilnahme an einer Mediation

»1. Mit der Beschwerde gegen die in der Hauptsache ergangene Entscheidung kann die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs auch dann nicht mit Erfolg angefochten werden, wenn diese verfahrenswidrig erst mit dieser Entscheidung erfolgt ist. 2. Soll ein der Ausübung des Umgangsrechts entgegenstehender Wille des Kindes Beachtung finden, muss zunächst geprüft werden, ob eine dem Willen des Kindes zuwiderlaufende Ausübungen des Umgangsrechts eine Gefährdung seiner Entwicklung bedeuten könnte. Danach sind die Gründe zu prüfen, die das Kind zu seiner Haltung veranlassen. Diese Gründe müssen aus der Sicht des Kindes berechtigt sein. 3. Zum so genannten PAS (Parental Alienation Syndrome).