"Der Durchführung des Versorgungsausgleichs gem. §§ 1587 a ff. BGB steht der im laufenden Beschwerdeverfahren eingetretene Tod der vormaligen Ehefrau des AntrG. nicht entgegen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|