OLG Koblenz - Urteil vom 02.12.2004
7 UF 768/04
Normen:
BGB § 1603 Abs. 2 ;
Fundstellen:
OLGReport-Koblenz 2005, 403
Vorinstanzen:
AG Montabaur, - Vorinstanzaktenzeichen 16 F 104/01

Barunterhaltspflicht des geschiedenen Ehegatten gegenüber Kindern aus erster Ehe bei Betreuung von Kindern aus zweiter Ehe

OLG Koblenz, Urteil vom 02.12.2004 - Aktenzeichen 7 UF 768/04

DRsp Nr. 2006/6368

Barunterhaltspflicht des geschiedenen Ehegatten gegenüber Kindern aus erster Ehe bei Betreuung von Kindern aus zweiter Ehe

Einem barunterhaltspflichtigen Elternteil ist die Aufnahme einer Berufstätigkeit zur Bestreitung des Unterhalts gegenüber einem minderjährigen Kind aus erster Ehe nicht zuzumuten, wenn er in zweiter Ehe drei minderjährige Kinder zu betreuen hat, von denen eines schwer behindert ist.

Normenkette:

BGB § 1603 Abs. 2 ;
Vorinstanz: AG Montabaur, - Vorinstanzaktenzeichen 16 F 104/01
Fundstellen
OLGReport-Koblenz 2005, 403