AG Montabaur, - Vorinstanzaktenzeichen 16 F 104/01
Barunterhaltspflicht des geschiedenen Ehegatten gegenüber Kindern aus erster Ehe bei Betreuung von Kindern aus zweiter Ehe
OLG Koblenz, Urteil vom 02.12.2004 - Aktenzeichen 7 UF 768/04
DRsp Nr. 2006/6368
Barunterhaltspflicht des geschiedenen Ehegatten gegenüber Kindern aus erster Ehe bei Betreuung von Kindern aus zweiter Ehe
Einem barunterhaltspflichtigen Elternteil ist die Aufnahme einer Berufstätigkeit zur Bestreitung des Unterhalts gegenüber einem minderjährigen Kind aus erster Ehe nicht zuzumuten, wenn er in zweiter Ehe drei minderjährige Kinder zu betreuen hat, von denen eines schwer behindert ist.