BayObLG - 05.10.1983 (BReg 1 Z 69/83) - DRsp Nr. 1996/16372
BayObLG, vom 05.10.1983 - Aktenzeichen BReg 1 Z 69/83
DRsp Nr. 1996/16372
a. Ist die persönliche (mündliche) Anhörung eines Elternteils von Gesetzes wegen geboten, dann kann das Gericht das von ihm angeordnete persönliche Erscheinen (§ 13 S. 2 FGG) notfalls nach § 33FGG erzwingen.b. Von einer Anhörung darf nicht deshalb abgesehen werden, weil ein Beteiligter (hier der Elternteil) zum Termin nicht erscheint.