BayObLG - 10.04.1984 (BReg 1 Z 57/83) - DRsp Nr. 1996/16365
BayObLG, vom 10.04.1984 - Aktenzeichen BReg 1 Z 57/83
DRsp Nr. 1996/16365
Im Verfahren über die Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils zur Adoption (§ 1748BGB) ist nach § 12FGG, § 50 Abs. 1 S. 1 und 2, Abs. 2FGG auch die persönliche Anhörung des nichtsorgeberechtigten Vaters geboten. Die Anhörung eines Elternteils nach § 50aFGG bedeutet mehr als nur die Verwirklichung des rechtlichen Gehörs. Sie soll in erster Linie der nach § 12FGG gebotenen Sachaufklärung dienen. Bei der notwendigen Gesamtbeurteilung des Falles kann möglicherweise auch die - unterbliebene - persönliche Anhörung auch dann von Einfluß auf die Entscheidung sein, wenn die Versagung der Einwilligung mit fehlendem Nachteil für das Kind begründet worden ist (§ 1748 Abs. 1 S. 1 BGB, 2. Vorauss.).