BayObLG - Beschluß vom 08.07.1993 (3Z BR 113/93) - DRsp Nr. 1994/7122
BayObLG, Beschluß vom 08.07.1993 - Aktenzeichen 3Z BR 113/93
DRsp Nr. 1994/7122
»Zwischenverfügungen, mit denen das Amtsgericht die Erholung eines Sachverständigengutachtens angeordnet, den Sachverständigen ausgewählt und sofortige Akteneinsicht unter Verweisung auf einen späteren Zeitpunkt abgelehnt hat, sind mit der Beschwerde nicht selbständig anfechtbar.«