I. Die im Jahr 1989 im Alter von 78 Jahren verstorbene Erblasserin war verwitwet. Die Beteiligten zu 1 bis 4 sind ihre Kinder. Zum Nachlaß gehören ein Hälfteanteil an einem mit einem Mehrfamilienhaus bebauten Grundstück sowie Sparguthaben.
Am 27.1.1938 hatten die Erblasserin und ihr vorverstorbener Ehemann einen notariellen Ehe- und Erbvertrag geschlossen, in dem sie als Alleinerbin ihres Ehemanns eingesetzt worden war. Das Nachlaßgericht hat am 22.1.1990 für den Nachlaß der Erblasserin einen gemeinschaftlichen Erbschein erteilt, der die Beteiligten zu 1 bis 4 antragsgemäß als Miterben je zu 1/4 aufgrund gesetzlicher Erbfolge ausweist.
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