BayObLG - Beschluß vom 18.02.1993
3Z BR 127/92
Normen:
FGG § 13a, § 19 ;
Fundstellen:
FamRZ 1993, 720

BayObLG - Beschluß vom 18.02.1993 (3Z BR 127/92) - DRsp Nr. 1995/2595

BayObLG, Beschluß vom 18.02.1993 - Aktenzeichen 3Z BR 127/92

DRsp Nr. 1995/2595

»1. Mit Ablauf einer vorläufigen Betreuung ist die Hauptsache des Verfahrens über eine gegen die Bestellung eines vorläufigen Betreuers eingelegte Beschwerde erledigt. Wird die Beschwerde nicht auf die Kosten beschränkt, so ist sie unzulässig. Die weitere Beschwerde gegen eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts ist zulässig, aber unbegründet. 2. In einem solchen Fall ist eine Feststellungsentscheidung dahin, die vom Richter angeordnete Bestellung eines vorläufigen Betreuers sei rechtswidrig gewesen, nicht zulässig. Entsprechendes gilt für die Behauptung des Beschwerdeführers, der Richter habe die Bestellung des vorläufigen Betreuers nicht schnell genug und damit vor Ablauf der Befristung wieder aufgehoben.«

Normenkette:

FGG § 13a, § 19 ;

Hinweise: