I. Die verwitwete und kinderlose Erblasserin ist am 7.7.1989 im Alter von 69 Jahren verstorben. Ihr Nachlaß besteht im wesentlichen aus einem unbelasteten Einfamilienhaus sowie aus Bankguthaben, Schmuck und Teppichen. Der Wert des Reinnachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls belief sich nach den Feststellungen des Landgerichts auf rund 840.000 DM.
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