Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der am 22.09.2014 erlassene Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Olpe unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen abgeändert.
1.Die im Hause I-Straße 50 in B gelegene Ehewohnung der Beteiligten wird der Antragstellerin für die Dauer der Trennung der Eheleute zur alleinigen Nutzung zugewiesen.
2. a) b) c) 3. 4. 5
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