OLG Köln - Beschluss vom 10.06.2009
21 UF 86/09
Normen:
IntFamRVG § 8; HKÜ Art. 12 Abs. 2; HKÜ Art. 3;

Begriff der Widerrechtlichkeit i.S. von Art. 3 HKÜ

OLG Köln, Beschluss vom 10.06.2009 - Aktenzeichen 21 UF 86/09

DRsp Nr. 2010/9134

Begriff der Widerrechtlichkeit i.S. von Art. 3 HKÜ

Das Merkmal der Widerrechtlichkeit i.S. von Art. 3 HKÜ setzt eine Beeinträchtigung des Sorgerechts voraus. Eine solche ist nicht gegeben, wenn der Antragsteller dieses nicht mehr innehat.

Tenor

Der Antrag der Antragstellerin auf gerichtliche Entscheidung vom 27.04.2009 wird zurückgewiesen.

Gerichtskosten werden nicht erhoben. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

Normenkette:

IntFamRVG § 8; HKÜ Art. 12 Abs. 2; HKÜ Art. 3;

Gründe