OLG Brandenburg - Urteil vom 28.05.2009
9 UF 151/08
Normen:
ZPO § 641i;
Fundstellen:
FamRZ 2009, 1931

Begründetheit einer Restitutionsklage gegen eine 1959 erfolgte gerichtliche Feststellung einer Vaterschaft nach Vorlage eines DNA-Gutachtens

OLG Brandenburg, Urteil vom 28.05.2009 - Aktenzeichen 9 UF 151/08

DRsp Nr. 2009/14325

Begründetheit einer Restitutionsklage gegen eine 1959 erfolgte gerichtliche Feststellung einer Vaterschaft nach Vorlage eines DNA-Gutachtens

Tenor:

Die Urteile des Bezirksgerichts Cottbus vom 27. April 1960 (3 BF 91/59) und des Kreisgerichts Finsterwalde vom 6. Mai 1959 (3 F 143/58) werden aufgehoben und für gegenstandslos erklärt.

Es wird festgestellt, dass der Restitutionskläger nicht der Vater der Restitutionsbeklagten ist.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Der Streitwert für das Restitutionsverfahren wird auf bis zu € 2 500 festgesetzt.

Normenkette:

ZPO § 641i;

Tatbestand: