OLG Zweibrücken - Beschluss vom 01.07.2004
2 UF 84/04
Normen:
BGB § 1361a Abs. 3 ;
Fundstellen:
FamRZ 2005, 902
Vorinstanzen:
AG Bad Dürkheim - Familiengericht - Beschluss - 2 F 164/03 - 05.05.2004,

Behandlung eines familiär genutzten PKW bei der Hausratsteilung

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 01.07.2004 - Aktenzeichen 2 UF 84/04

DRsp Nr. 2006/8979

Behandlung eines familiär genutzten PKW bei der Hausratsteilung

Ein PKW, der vor Trennung der Ehegatten überwiegend für familiäre Zwecke genutzt wurde, ist im Rahmen der Hausratsteilung nach § 1361a Abs. 3 BGB einem der Ehegatten durch das Familiengericht zuzuweisen.

Normenkette:

BGB § 1361a Abs. 3 ;

Gründe:

1. Die befristete Beschwerde wird zurückgewiesen.