Auf die Beschwerde der ... wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Erkelenz vom 12. Oktober 2003, AZ: 12 F 71/02 VA, abgeändert und wie folgt neu gefasst:
1.
Von dem Versicherungskonto der Antragstellerin, geführt bei der ..., werden auf das Versicherungskonto des Antragsgegners, geführt bei der ..., monatliche Rentenanwartschaften von 118,19 €, bezogen auf den 28.02.2002, übertragen.
Der Monatsbetrag der übertragenen Rentenanwartschaften ist in Entgeltpunkte umzurechnen.
2.
Weiterhin werden zu Lasten der bei der ... bestehenden Anwartschaft der Antragstellerin auf Leistungen aus der Zusatzversorgung des Öffentlichen Dienstes auf dem Versicherungskonto des Antragsgegners, geführt bei der ..., Rentenanwartschaften in Höhe von monatlich 91,50 €, bezogen auf den 28.02.2002, begründet.
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