Beiordnung eines Rechtsanwalts im vereinfachten Unterhaltsverfahren
OLG Brandenburg, Beschluss vom 14.05.2001 - Aktenzeichen 9 WF 90/01
DRsp Nr. 2005/13398
Beiordnung eines Rechtsanwalts im vereinfachten Unterhaltsverfahren
»Die Frage, ob die Beiordnung eines Rechtsanwalts nach ZPO § 121 Abs. 2 im vereinfachten Unterhaltsverfahren erforderlich ist, verlangt stets eine Einzelfallprüfung und kann nicht generell unter Hinweis auf die Verwendung des Antragsformulars verneint werden. Es sind in jedem Einzelfall Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung der Sache sowie die Fähigkeit des Hilfsbedürftigen, sich mündlich und schriftlich auszudrücken, zu prüfen.«