Grunde:
I.
Die in W lebende Antragstellerin hat das Ehescheidungsverfahren bei dem Amtsgericht Nauen (Brandenburg) eingeleitet und hierfür Prozesskostenhilfe beantragt. Nach der Antragsschrift sind Scheidungsfolgen zwischen den seit über 5 Jahren getrennt lebenden Ehegatten - mit Ausnahme des Versorgungsausgleichs - nicht zu regeln, insbesondere sollen wechselseitig weder unterhalts- noch vermögensrechtliche Ansprüche bestehen. Minderjährige oder sonst unterhaltsberechtigte Kinder haben die Parteien nicht. Der Antragsgegner werde, so die Antragsschrift, der Scheidung zustimmen.
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