FG Saarland - Urteil vom 14.07.2004
1 K 99/02
Normen:
EStG § 26 § 26b ;
Fundstellen:
EFG 2005, 13

Bekanntgabe eines Erstattungsbescheides gegenüber Eheleuten; Aufteilungsbescheid vom 13. November 2001 in der geänderten Fassung vom 17. Dezember 2002

FG Saarland, Urteil vom 14.07.2004 - Aktenzeichen 1 K 99/02

DRsp Nr. 2004/16588

Bekanntgabe eines Erstattungsbescheides gegenüber Eheleuten; Aufteilungsbescheid vom 13. November 2001 in der geänderten Fassung vom 17. Dezember 2002

Ergibt sich aus der Steuerfestsetzung zusammenveranlagter Ehegatten ein Erstattungsanspruch, so steht dieser demjenigen Ehegatten zu, der die zu erstattende Steuer an das Finanzamt gezahlt hat bzw. auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist. Hierbei handelt es sich um einen Betrag, der zwischen den Ehegatten nur einmal und dabei einheitlich aufgeteilt werden kann. Insoweit sind die Grundsätze der Rechtsprechung zum Aufteilungsbescheid nach §§ 268 ff. AO entsprechend anzuwenden. Eine einheitliche Entscheidung bedingt es, dass der Ehegatte an dem Verfahren des anderen Ehegatten zu beteiligen ist, um so die Einheitlichkeit der Entscheidung zu gewährleisten. Über die Rechtmäßigkeit des Bescheids kann deshalb nur einheitlich und gleichzeitig entschieden werden, weshalb klagebefugte, jedoch nicht selbst klagende Feststellungsbeteiligte notwendig zu einem Rechtsbehelfsverfahren hinzuzuziehen bzw. im Klageverfahren beizuladen sind.

Normenkette:

EStG § 26 § 26b ;

Tatbestand:

Die Klägerin war bis zur Scheidung im Jahr 1994 mit dem Beigeladenen, dem Steuerberater C, verheiratet. Die Klägerin bezog, ebenso wie der Beigeladene, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.