Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 10. Zivilsenats - Familiensenat - des Oberlandesgerichts Köln vom 21. Dezember 2022 wird auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen.
Wert: 7.240 €
I.
Auf den am 29. Juli 2005 zugestellten Antrag wurde die am 21. Mai 1977 geschlossene Ehe des Antragstellers (im Folgenden: Ehemann) und der Antragsgegnerin (im Folgenden: Ehefrau) durch Urteil des Familiengerichts vom 21. November 2007 geschieden. Nach den im Scheidungsurteil getroffenen Feststellungen erwarben beide Ehegatten während der Ehezeit (1. Mai 1977 bis 30. Juni 2005; §
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