Vom Versicherungskonto Nr. ... des Antragsgegners bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte werden Rentenanwartschaften in Höhe von 290,41 DM und von 35,47 DM, bezogen auf den 31. 07. 1996, auf das Konto Nr. ... der Antragstellerin bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte übertragen.
Die Anwartschaften sind in Entgeltpunkte umzurechnen.
3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
4. Der Beschwerdewert wird auf 1.000,00 DM festgesetzt.
I.
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