OLG Karlsruhe - Beschluss vom 04.12.2001
20 WF 140/00
Normen:
KostO § 2 Nr. 2 ;
Fundstellen:
FamRZ 2002, 1576
OLGReport-Karlsruhe 2002, 257
Vorinstanzen:
AG Bruchsal, - Vorinstanzaktenzeichen 2 F 234/98

Berechtigtes Interesse im Sinn des § 2 Abs. 2 KostOZum Status eines Elternteils als Interessenschuldner im Verfahren wegen Ausschlusses des Umgangs gem. § 1684 Abs. 4 BGB

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.12.2001 - Aktenzeichen 20 WF 140/00

DRsp Nr. 2002/5733

Berechtigtes Interesse im Sinn des § 2 Abs. 2 KostOZum Status eines Elternteils als Interessenschuldner im Verfahren wegen Ausschlusses des Umgangs gem. § 1684 Abs. 4 BGB

»1. Die Wahrnehmung des Interesses verlangt mehr als die bloße Betroffenheit durch das Verfahren oder allein die formelle oder materielle Beteiligung am Verfahren. 2. Im Verfahren wegen Ausschlusses des Umgangs gemäß § 1684 Abs. 4 BGB ist der betroffene Elternteil kein Interessenschuldner.«

Normenkette:

KostO § 2 Nr. 2 ;

Gründe:

I.