Berechtigung zur Verweigerung der Untersuchung im Rahmen einer Abstammungsuntersuchung
OLG Nürnberg, Beschluss vom 26.11.2004 - Aktenzeichen 10 WF 2380/04
DRsp Nr. 2005/14106
Berechtigung zur Verweigerung der Untersuchung im Rahmen einer Abstammungsuntersuchung
»1. Die zu untersuchende Person kann die Verweigerung der Untersuchung darauf stützen, dass die Untersuchung nicht erforderlich ist.2. Zur Erforderlichkeit einer Abstammungsuntersuchung.«