Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Königs Wusterhausen vom 18. März 2013 - 30 F 29/12 - wird zurückgewiesen.
Dem Antragsgegner werden die Kosten des Beschwerdeverfahrens auferlegt.
Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf 3.054 € festgesetzt (§ 40, 51 Abs.1 FamGKG).
I.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|