1. Die Klägerin begehrt Prozesskostenhilfe für eine Klage, mit der sie beantragt, den Beklagten zu folgenden Unterhaltszahlungen zu verurteilen:
- monatlichem Ehegattenunterhalt von 1.605 DM ab 1.12.2001,
- rückständigen Ehegattenunterhalt von 1.160 DM,
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