OLG Karlsruhe - Urteil vom 04.11.2004
2 UF 46/04
Normen:
BGB § 426 Abs. 1 § 1375 Abs. 1 ;
Fundstellen:
FamRZ 2005, 909

Berücksichtigung von Darlehensverbindlichkeiten bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs

OLG Karlsruhe, Urteil vom 04.11.2004 - Aktenzeichen 2 UF 46/04

DRsp Nr. 2006/10403

Berücksichtigung von Darlehensverbindlichkeiten bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs

Im Rahmen des Zugewinnausgleichs sind Darlehensverbindlichkeiten, die die Eheleute zur Finanzierung einer in ihrem Miteigentum stehenden Eigentumswohnung eingegangen sind, dann nur bei einem der Ehegatten zu berücksichtigen, wenn dieser im Innenverhältnis das Darlehen auch nach Trennung und Scheidung allein zurückzuführen hat. Das gilt auch dann, wenn der andere Ehegatte im Gegenzug auf Unterhalt verzichtet hat.

Normenkette:

BGB § 426 Abs. 1 § 1375 Abs. 1 ;
Fundstellen
FamRZ 2005, 909